Rechtliches

Am 29.12.2009 verlor die bisherige Maschinenrichtlinie 98/37/EG ihre Gültigkeit und die Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG müssen umgesetzt werden.

Eine der Kernforderungen ist die Erstellung einer Technischen Dokumentation (TD), die dazu dient, die Einhaltung der technischen Anforderungen nachzuweisen. Sie ist unabdingbare Voraussetzung für die Abgabe von Konformitätserklärungen und die Anbringung des CE-Zeichens.

Die Maschinenrichtlinie enthält Anforderungen an den Inhalt der Betriebsanleitung, die in europäischen Normen noch erweitert und vertieft werden.

Zusätzlich wirkt sich die Produkthaftung auf Inhalt und Gestaltung der TD aus. Gemäß Produkthaftung ist die TD ein Bestandteil des Produktes und damit Bestandteil der Lieferung und deren Vollständigkeit. Sie muss außerdem in der jeweiligen Landessprache des Ziellandes vorliegen.

Weist sie Fehler auf oder ist sie unvollständig, kann dies Probleme und Zusatzkosten verursachen.